Führerschein Klassen D1, D1E, D, DE

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gutachten vom Medizinischen Dienst
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Erweitertes Führungszeugnis

Vorraussetzungen für die Klassen D, DE, D1, D1E

Vorbesitz, Führerschein Klasse B, Mindstalter 21 Jahre, körperliche und geistige Tauglichkeit (betriebsärztliche Untersuchung und medizinisch psychologische Begutachtung), Nachweis über Kenntnisse in Erster Hilfe, biometrisches Passbild, Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung, Führerschein befristet auf 5 Jahre, nach 5 Jahren betriebsärztliche Untersuchung und medizinisch psychologische Begutachtung, Weiterbildung

Für Maßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit/ Jobcenter gefördert werden, wird als Voraussetzung eine Eignungsfeststellung des Teilnehmers benötigt. Diese wird von der Agentur für Arbeit/Jobcenter gefordert.
Die Eignungsfeststellung wird von der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder gegebenenfalls vom Bildungsträger überprüft.

Übersicht der FS-Klassen für Busse

Klasse D1

  • Vorraussetzung Klasse B
  • ab 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • ab 21 Jahre
  • befristet auf 5 Jahre bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten
  • alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten
  • maximale Fahrzeuglänge 8m
  • maximal 16 Personen

Klasse D1E

  • Vorraussetzung Klasse D1
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Klasse D

  • Vorraussetzung Klasse B
  • ab 18 Jahre / 20 Jahre / 21 Jahre / 23 Jahre / 24 Jahre - Die Altersgrenzen unter 24 Jahren orientieren sich an den ausführlichen Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Befristung auf 5 Jahre. Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten.
  • Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
  • Zur Beförderung von mehr als 8 Personen
  • auch mit Anhänger bis 750kg

Klasse DE

  • Vorraussetzung Klasse D
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Im Inland nur mit Gepäckanhänger