Gabelstaplerausbildung

Mit Ihrer Technik, mit Ihren Mitarbeitern, in Ihrem Unternehmen

Auf Grundlage der BGV D27 sowie der BGG 945 und §12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Gabelstaplerfahrer einmal jährlich unterwiesen werden.

Inhalt und Dauer der Jahresschulung

  • Unfallschwerpunkte im Betriebs- und Transportbereich
  • Anschnallpflicht auf dem gesamten Betriebsgelände
  • Verhalten beim Benutzen gemeinsamer Fahr- und Fußgängerwege
  • Abstellen der Fahrzeuge im Hallenbereich
  • Sicheres Aufnehmen und Bewegen von Lasten
    (Last immer an den Gabelrücken)
  • Rückwärtsfahren auf das Notwendigste reduzieren, dabei immer
    Wechselblick zwischen Fahrtrichtung und Last
  • Ablesen auf dem Tragfähigkeitsdiagramm
  • Meldepflicht bei Mängeln an der Technik und Havarien

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 4 Stunden.
Die Ausbildung kann durch das Arbeitsamt gefördert werden.

Flyer zur Gabelstaplerausbildung

011_Gabelstaplerausbildung_DIN-Lang.pdf (1,9 MiB)