Führerschein Klassen C1, C1E, C, CE

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Gutachten vom Medizinischen Dienst
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Fahrschulantrag

Vorraussetzungen für die Klassen C1, C1E, C, CE

Vorbesitz, Führerschein Klasse B, Mindstalter 18 Jahre (gewerblich 21 Jahre), körperliche Tauglichkeit (betriebsärztliche Untersuchung), Nachweis über Kenntnisse in Erster Hilfe, biometrisches Passbild, Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung, Führerschein befristet auf 5 Jahre, Weiterbildung

Für Maßnahmen, die durch die Agentur für Arbeit/ Jobcenter gefördert werden, wird als Voraussetzung eine Eignungsfeststellung des Teilnehmers benötigt. Diese wird von der Agentur für Arbeit/Jobcenter gefordert.
Die Eignungsfeststellung wird von der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder gegebenenfalls vom Bildungsträger überprüft.

Übersicht der FS-Klassen für LKW

Klasse C1

  • Vorraussetzung Klasse B
  • Gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • ab 50 Jahre Eignungsuntersuchung alle 5 Jahre
  • Gesamtmasse des Fahrzeugs > 3,5t , < 7,5t
  • nicht mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer

Klasse C1E

  • Vorraussetzung Klasse C1
  • Gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • ab 50 Jahre Eignungsuntersuchung alle 5 Jahre
  • Zugfahrzeug B oder C1 mit Anhänger/Sattelanhänger
  • Gesamtmasse Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12t

Klasse C

  • Vorraussetzung Klasse B
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • ab 50 Jahre Eignungsuntersuchung alle 5 Jahre
  • Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse > 3,5t
  • auch mit Anhänger bis 750kg
  • Vorraussetzung für verschiedene Ausbildungsberufe: Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb

Klasse CE

  • Vorraussetzung Klasse C
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • ab 50 Jahre Eignungsuntersuchung alle 5 Jahre
  • Zugfahrzeug Klasse C mit Anhänger > 750kg