Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Seit dem 10.September 2008 gilt das BKrFQG (BerufsKraftFahrerQualifikationsGesetz).

Was heißt das genau?

Busfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildung muß 35 Stunden betragen, dass heißt 5 Tage á 7 Stunden. Die Module können einzeln oder zusammen absolviert werden. Diejenigen, die jetzt eine Busfahrerlaubnis erwerben und diese gewerblich nutzen möchten, müssen zusätzlich eine Qualifikation durchlaufen, die mit einer Prüfung bei der IHK beendet wird.

Das Gleiche gilt auch für Lkw - Fahrer ab dem 10. September 2009.

Wir bieten die gesetzlich geforderte Weiterbildung in 5 Modulen (basierend auf den Lehrmitteln des Vogel -Verlags) an.

Für Bus

  1. Eco Training
  2. Markt und Image
  3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  4. Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  5. Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Für LKW

  1. Eco Training
  2. (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
  3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
  5. Ladungssicherung